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Frau aus Spaß
von der Straße abgedrängt

Führerschein für 18 Monate weg

Von Christian Althoff
Paderborn (WB). Ein Raser, der auf der A 44 eine Autofahrerin »aus Spaß« in die Leitplanke gedrängt hatte, muss seinen Führerschein für eineinhalb Jahren abgeben. Ein entsprechendes Urteil des Amtsgerichtes Paderborn hat jetzt das Oberlandesgericht in Hamm bestätigt.

Der Mann war abends mit seinem Mercedes auf der A 44 in Richtung Dortmund unterwegs gewesen und fuhr etwa mit Tempo 160. In Höhe des Autobahnkreuzes Wünnenberg-Haaren musste der Mercedesfahrer langsamer fahren, weil eine Nissan-Fahrerin gerade mit Tempo 130 mehrere Lastwagen überholte. Nach Feststellung des Amtsgerichtes Paderborn fuhr der Mann dicht auf den Nissan auf und betätigte mehrfach die Lichthupe. Nachdem die Frau mit ihrem Wagen auf die rechte Spur gewechselt war, hatte sich der Mercedesfahrer dicht vor sie gesetzt und mehrfach grundlos heftig gebremst. Die Frau erschreckte sich und verlor die Kontrolle über ihren Wagen. Der schleuderte erst gegen die Mittelleitplanke und kam dann auf dem Seitenstreifen zum Stehen.
Die Frau erlitt Prellungen und einen Schock, am Nissan war ein Schaden von 15 000 Euro entstanden. Im Prozess sagte die Frau aus, der Mercedesfahrer habe nach dem Unfall angehalten und zu ihr gesagt, er habe »das aus Spaß gemacht«. Schließlich habe sie ihn durch ihre langsame Fahrweise auf der linken Spur »ausgebremst«.
Zu Gunsten des Dränglers wertete das Gericht, dass der Mann sein Verhalten zumindest im Prozess bedauert hatte. Allerdings sei ihm in den vergangenen drei Jahren bereits zweimal der Führerschein abgenommen worden, worin sich »seine rücksichtslose Gesinnung im Straßenverkehr« widerspiegele, heißt es im Urteil, mit dem neben der 18-monatigen Führerscheinsperre eine Geldstrafe von 2530 Euro wegen versuchter Nötigung und gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr verhängt worden war.
Die Sprungrevision des Verurteilten zum Oberlandesgericht blieb erfolglos. Dass dem Mann der Führerschein bereits zweimal entzogen worden war, habe den Angeklagten »offensichtlich nicht hinreichend beeindruckt«, befanden die Richter in Hamm, die keine Rechtsfehler im Urteil des Paderborner Amtsgerichtes entdecken konnten.
Rechtsanwalt und Verkehrsrechtsexperte Dr. Eckhard Küter aus Bielefeld: »Die Gerichte greifen immer schärfer gegen Raser und Drängler durch. Das ist ein bundesweiter Trend, wie wir gerade während einer Informationsveranstaltung für ADAC-Vertragsanwälte erfahren haben.« Allein auf den Autobahnen Ostwestfalen-Lippes hatten Polizisten im vergangenen Jahr 5136 Dränglern und Rasern den Führerschein abgenommen. Az.: 4Ss388/04

Artikel vom 23.02.2005