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Streit über Islam-Kunde

Prozess um Pflichtunterricht zurückverwiesen


Leipzig (AP). Die Muslime in Nordrhein-Westfalen können weiter darauf hoffen, dass islamischer Religionsunterricht an öffentlichen Schulen eingeführt wird. Das ist die Konsequenz aus einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, das der 6. Senat gestern fällte. Die Richter hoben ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Münster auf, das dem Verlangen der Spitzenverbände der deutschen Muslime nicht nachgekommen war.
Das OVG hatte dies damit begründet, dass die klagenden Verbände keine Religionsgemeinschaft seien. Dieser Sicht des OVG mochte der Senat unter Vorsitz von Franz Bardenhewer nicht folgen. Die Voraussetzungen einer Religionsgemeinschaft könnten sehr wohl von Dachverbänden erfüllt werden, wie sie der Zentralrat der Muslime in Deutschland sowie der Islamrat für die Bundesrepublik Deutschland seien. Das Bundesverwaltungsgericht verwies die Sache zur Neuverhandlung an eine andere Kammer des OVG Münster zurück. Dort muss nach den Maßgaben der Bundesrichter nun festgestellt werden, ob die klagenden Verbände nicht doch als Religionsgemeinschaften zu betrachten sind. Doch selbst wenn das OVG zu dieser Auffassung gelangen sollte, ist der Religionsunterricht noch längst nicht beschlossene Sache. Dann muss nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgericht nämlich noch festgestellt werden, ob sie geeignet sind, dem Staat als Partner zur Ausgestaltung eines Religionsunterrichts zur Verfügung zu stehen.

Artikel vom 24.02.2005