Karlsruhe (ddp). Wer ein nicht funktionierendes Radarwarngerät kauft, hat keinen Anspruch auf Rückerstattung des Kaufpreises. Das hat gestern der Bundesgerichtshof entschieden. Der Kaufvertrag über ein solches Gerät sei sittenwidrig und somit nichtig, urteilten die Richter. Die Benutzung von Radarwarngeräten ist bereits seit 2002 verboten und wird mit 75 Euro Bußgeld und vier Punkten geahndet.