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Kindesmord

Vergeblich gewarnt


Die Gefahr war bekannt. Den Behörden und auch Peters Eltern. Der mutmaßliche Mörder des neunjährigen Jungen hatte die vorgesehenen Therapie-Einheiten verweigert und auch das ihm auferlegte Kontaktverbot mit Kindern missachtet. Zudem gab es intensive Warnungen eines Ex-Polizisten und eines Psychologen. Vieles deutete also darauf hin, dass die »tickende Zeitbombe« schon bald explodieren würde.
Doch der 28-Jährige war nach einer verbüßten Haftstrafe für den bestialischen Mord an einem Elfjährigen im Jahr 1994 ein freier Mann. Recht und Gesetz machte es keinem Polizisten möglich, Martin Prinz aus dem Verkehr zu ziehen. Schließlich hatte er sich nach der Entlassung nichts zu Schulden kommen lassen. Dabei plante das kranke Hirn bereits das nächste Verbrechen. Für Experten erkennbar - und doch nicht zu verhindern.
Nicht mit den bestehenden Gesetzen. Deshalb ist eine Nachbesserung dringend erforderlich. Sexualverbrecher müssen aufgrund der extremen Wiederholungsgefahr auch nach einer Haft Auflagen erfüllen. So sind sie zumindest im Ansatz zu kontrollieren, Verhaltensänderungen möglicherweise rechtzeitig festzustellen und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen. Das gilt es festzuschreiben.
Den Behörden ist deshalb jetzt kein Vorwurf zu machen. Sie konnten nicht mehr tun, als zu warnen. Auch Peters Eltern . . . Wolfgang Schäffer

Artikel vom 22.02.2005