23.02.2005 Artikelansicht
Ausschnitt Zeitungsausschnitt
Drucken Drucken

 

Vor der Einigung beim Demo-Gesetz

Rot-Grün verschärft Versammlungsrecht - Zustimmung der Union


Berlin (Reuters/dpa). Die rot-grüne Koalition hat sich auf einen Vorschlag zur Verschärfung des Versammlungsrechts geeinigt. Nach Angaben der Grünen soll per Gesetz mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe bestraft werden, »wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich oder in einer Versammlung unter der nationalsozialistischen Gewalt- und Willkürherrschaft begangene Menschenrechtsverletzungen billigt oder verherrlicht und dadurch die Würde der Opfer verletzt«.
Im Gegensatz zum ursprünglichen Vorschlag von Bundesinnenminister Otto Schily und Justizministerin Brigitte Zypries (beide SPD) sei damit genauer eingeschränkt, wann eine Verherrlichung oder Verharmlosung der Naziherrschaft vorliege, sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der Grünen-Fraktion, Volker Beck.
Die Änderung des Versammlungsrechts wurde noch einmal überarbeitet. Danach kann eine Versammlung oder ein Aufzug insbesondere verboten werden, wenn sie »an einem Ort stattfindet, der als Gedenkstätte von überregionaler Bedeutung an die Opfer der menschenunwürdigen Behandlung unter der nationalsozialistischen Gewalt- und Willkürherrschaft erinnert«. Laut Gesetz soll das Holocaust-Mahnmal in Berlin ein solcher Ort sein.
Die Union hat bereits Zustimmung zu der von Rot-Grün geplanten Verschärfung des Versammlungsrechts signalisiert. Koalition und Opposition verständigten sich jedoch gestern darauf, dass es am 7. März zunächst eine Anhörung zu dem Thema im Innenausschuss des Bundestages geben soll. Danach könne es im Bundestag am 11. März die zweite und dritte Lesung zu dem Thema geben. Die Länderkammer könnte sich dann am 18. März abschließend mit dem Vorhaben befassen.

Artikel vom 23.02.2005