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Leo Kirch muss Geldstrafe zahlen


München (ddp). Die Staatsanwaltschaft hat die Ermittlungen gegen Ex-Medienunternehmer Leo Kirch und Stellvertreter Dieter Hahn weitgehend eingestellt. Allerdings erließ das Amtsgericht München Strafbefehl wegen Urkundenfälschung. Kirch muss eine Geldstrafe von 90 000 Euro zahlen, Hahn 54 000 Euro. Hahn und Kirch reagierten »mit Genugtuung«.

Artikel vom 19.02.2005