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Konten-Streit
zwischen SPD
und Grünen

Gesetz gefordert

Berlin (dpa). Die Grünen machen sich im Gegensatz zur SPD für weitere Klarstellungen zur geplanten Ausweitung der Kontenabfragen stark. Der Zugriff auch von Sozialbehörden auf Kontendaten von April an müsse per Gesetz geregelt sein, forderten Christine Scheel und Kerstin Andreae am Freitag in Berlin.

Das Anwendungsschreiben, das derzeit zwischen Bund und Ländern abgestimmt werde, beziehe sich lediglich auf den Zugriff der Finanzbehörden und reiche nicht aus. Für Rechtssicherheit sei auch die Sozialgesetzgebung zu ändern.
Die SPD wies die Forderungen zurück. Das Gesetz sehe nicht vor, dass andere als die Finanzbehörden eigenständig Konto-Stammdaten abfragen können. Der Wortlaut genüge den verfassungsrechtlichen Anforderungen.
Von April an sollen Kontenabfragen gezielter und leichter gegen Steuersünder eingesetzt werden können. Unter gewissen Voraussetzungen haben Finanzämter, aber auch Arbeitsagenturen, Sozialämter und Bafög-Stellen Zugriff auf Daten aller Konten und Depots. Die Abfrage erfolgt, wenn ein Bürger Zweifel des Finanzamtes an Angaben der Steuererklärung nicht ausräumen kann.
Zunächst werden nur Stammdaten - Name, Geburtsdatum oder Adresse - abgerufen. Stellt sich heraus, dass Konten und Depots nicht angegeben wurden, wird der Inhaber der Bankverbindung um weitere Aufklärung gebeten. Erhärtet sich der Betrugsverdacht, kann das Finanzamt von Banken die Offenlegung der Guthaben und Geldbewegungen verlangen. Allerdings kann nicht jedes einzelne Finanzamt und nicht jede Sozialbehörde Konto-Stammdaten abfragen. Der Zugriff auf den Datenpool soll über ein oder zwei zentrale Finanzämter je Bundesland erfolgen.

Artikel vom 19.02.2005