19.02.2005 Artikelansicht
Ausschnitt Zeitungsausschnitt
Drucken Drucken

 

Miele investiert 16 Millionen Euro

Zweite Geschirrspüler-Straße in Bielefeld - Belegschaft wird verkleinert


Bielefeld (WB/mzh). Die Stimmung in der Belegschaft ist nicht gerade von überbordender Fröhlichkeit getragen, aber das Schlimmste hat man bei Miele abwenden können: Ursprünglich wollte das Unternehmen 2000 Mitarbeiter entlassen, doch nach einer Betriebsvereinbarung werden nun 1077 Arbeitsplätze »sozialverträglich abgebaut« - im Werk Bielefeld sind davon 180 Leute betroffen. Gleichzeitig investiert Miele 16 Millionen Euro in eine neue Geschirrspüler-Straße.
Im Bielefelder Werk sind derzeit 1728 Menschen beschäftigt; der Stellenabbau, der über zwei Jahre hinweg (bis zum 30. September 2006) erfolgen soll, betrifft die Produktion wie die Verwaltung gleichermaßen. »Betriebsbedingte Kündigungen sollen vermieden werden«, erklärte am Freitag Miele-Geschäftsführer Horst Schübel im Gütersloher Hauptwerk.
An der Mielestraße, wo man Waschmaschinen und Staubsauger fertigt, soll zwar die Belegschaft verkleinert, aber auch investiert werden: Im laufenden Jahr wird eine zweite Geschirrspüler-Straße installiert. Dafür stellt das Familienunternehmen 16 Millionen Euro bereit - von 135 Millionen, die in allen sechs deutschen Werken (Bielefeld, Gütersloh, Warendorf, Oelde, Lehrte und Euskirchen) die Wettbewerbsfähigkeit sichern helfen sollen.
»Sozialverträglich«, das heißt (nicht nur) im Bielefelder Werk, dass verstärkt Angebote zur Altersteilzeit gemacht werden. Die Stellen ausscheidender Mitarbeiter werden vielfach nicht neu besetzt, und werdenden Müttern will man die Inanspruchnahme der gesetzlich vorgesehenen dreijährigen Freistellung gezielt schmackhaft machen. Eine weitere Kröte müssen die naturgemäß nicht sonderlich begeisterten Mitarbeiter in Bielefeld schlucken: Gemäß der Vereinbarungen zwischen Konzernspitze, Betriebsrat und IG Metall wird im laufenden Geschäftsjahr die 34-Stunden-Woche (statt 35 Stunden) eingeführt. Dies bedeutet in jedem Fall fühlbare Lohn- und Gehaltseinbußen.

Artikel vom 19.02.2005