Celle (dpa). Bei einem Unfall durch Alkohol am Steuer müssen unter Umständen Fahrer und Beifahrer je zur Hälfte haften. Das hat das Oberlandesgericht Celle entschieden. Im diesem Fall hatten zwei Männer vor dem Alkoholkonsum ausgemacht, wer von beiden später fahren soll. Stattdessen setzte sich dann aber doch der andere ans Steuer. Das OLG entschied, für die Unfallfolgen müsse der Beifahrer genauso haften, da er sich nicht an die Absprache gehalten habe. Az: 14 U 132/04