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Estefania wird Frau Bohlen

Thomas Anders scheiterte mit seiner Millionenklage

Hamburg/Berlin (AP/dpa). Thomas Anders ist mit der Klage gegen seinen früheren Musikpartner Dieter Bohlen auf eine Million Euro Schmerzensgeld gescheitert. Bohlen indessen hat beim Vater seiner Lebensgefährtin Estefania Küster um deren Hand angehalten.
Thomas Anders verliert den Prozess gegen Bohlen.

»Ja, es stimmt. Dieter und Estefania werden heiraten. Dieter Bohlen hat mich ganz offiziell gefragt, ob ich etwas dagegen hätte«, sagte der 65-jährige Politiker Folker Küster. Er habe geantwortet: »Nein, für mich ist das in Ordnung. Die Hauptsache ist für mich, dass meine Tochter glücklich wird.« Außerdem wünsche er sich »einen ganzen Schwung Enkelkinder«, sagte Küster. Dieter Bohlen, am 7. Februar 51 geworden, hatte im Dezember selbst von Nachwuchs gesprochen: »Guter Grund, noch mal Papa zu werden, ist vor allen Dingen, wenn zwei Menschen sich so sehr lieben wir, Estefania und ich.« Aus seiner ersten Ehe mit seiner ersten Frau Erika - sie dauerte von 1983 bis 1990 - hat er drei Kinder: die Söhne Marc und Marvin und Tochter Marielin. Seine langjährige Beziehung mit seiner Freundin Nadja Abd El Farrag («Naddel«) wurde unterbrochen von einer vierwöchigen Ehe mit Verona Feldbusch im Mai 1997. Seit 2001 lebt Bohlen mit Estefania Küster (25) zusammen.
Das Berliner Landgericht wies gestern unterdessen die bisher höchste Schmerzensgeldforderung in der deutschen Medienwelt ab. »Thomas Anders gehe es nicht ernsthaft um Genugtuung, sondern um Aufmerksamkeit in dem Streit unter Künstlern«, sagte Richter Michael Mauck. Das zeige schon die Höhe der verlangten Summe. Der Richter deutete an, dass Anders einen Werbegag gestartet haben könnte.
Anders, der ebenso wie Bohlen nicht vor Gericht erschien, sieht sich durch Passagen in Bohlens Buch »Hinter der Kulissen« verleumdet. Der 51-jährige Pop-Produzent hatte in seinem Bestseller behauptet, sein früherer Modern-Talking-Kollege habe Gelder einer gemeinsamen Tournee im Jahr 2002 in die eigene Tasche gewirtschaftet. »Wir werden die Urteilsbegründung abwarten und vermutlich in Berufung gehen«, verkündete Anders' Anwalt.

Artikel vom 18.02.2005