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Roland Kaiser siegt im
Streit um Konzertgage

Veranstalter: »Der Sänger war volltrunken«

Sänger Roland Kaiser
Münster (dpa). Schlagerstar Roland Kaiser (»Sieben Fässer Wein«) hat vor dem Landgericht Münster 13 000 Euro Honorar erstritten, das ihm ein Konzertveranstalter vorenthalten wollte. Der Sänger könne das Geld jetzt per Gerichtsvollzieher eintreiben lassen, sagte ein Sprecher des Gerichts.
Der Veranstalter wollte nicht zahlen, weil Kaiser während eines Auftritts bei einem Schlagerfestival in Osterholz-Scharmbeck bei Bremen im vergangenen Jahr völlig betrunken gewesen sein soll. Der Konzertorganisator ließ deshalb einen an Kaiser ausgestellten Honorarscheck über 13 200 Euro sperren, den der Schlagerbarde für 45 Minuten Halb-Playback erhalten hatte. Einen daraufhin von dem Sänger erwirkten Vollstreckungsbescheid über den Betrag bezeichnete das Landgericht in seinem Urteil jetzt als rechtmäßig. Der Veranstalter habe mehrere Wochen zu spät Einspruch gegen den Bescheid eingelegt. Der Mann beteuerte vor Gericht, die Vollstreckungsurkunde niemals erhalten zu haben. Ob der Sänger tatsächlich betrunken war, spielte vor Gericht keine Rolle.

Artikel vom 18.02.2005