Münster (WB). Auch Bauern müssen für ihre Hofhunde Steuern bezahlen. Das hat das Oberverwaltungsgericht Münster entschieden. Wenn ein Landwirt auf seinem Hof wohnt, seien neben betrieblichen auch private Gründe für das Halten des Hundes ausschlaggebend. Einige Kommunen verlangen allerdings von Landwirten und Jägern eine verminderte Hundesteuer.