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Streit um Demo-Gesetz

Union sieht keine Einigungschancen mit Rot-Grün

Berlin (Reuters). Die Union lehnt die Pläne der Koalitionsparteien zur Verschärfung des Versammlungs- und Strafrechts, mit der etwa NPD-Kundgebungen am Holocaust-Mahnmal verboten werden könnten, weiter als unzureichend ab.
Wolfgang Bosbach: rot-grüner Entwurf unzureichend. Foto: Hörttrich

Es sei zwar wichtig, dass Rot-Grün bereit sei, besonders sensible Stätten, die an Nazi-Verbrechen erinnerten, vor Neonazi-Demonstrationen zu schützen, sagte CDU-Innenexperte Wolfgang Bosbach. »Aber Rot-Grün ist nicht bereit, das eigentliche Ziel der Nazis, durch das Brandenburger Tor zu marschieren und damit an Hitlers Machtergreifung zu erinnern, zu vereiteln, und deswegen wird es keine Einigung geben können.«
Der SPD-Innenexperte Dieter Wiefelspütz hatte zuvor das Interesse seiner Partei bekundet, die angestrebte Verschärfung gemeinsam mit der Opposition beschließen zu können. Mit dem Gesetz werde die Verherrlichung und Verharmlosung der NS-Herrschaft künftig unter Strafe gestellt, sagte Wiefelspütz. Bedenken, die Formulierung eines Regierungsentwurfs fasse den Begriff der Verharmlosung zu weit, würden durch Präzisierungen im Gesetzgebungsverfahren ausgeräumt.
Den Antrag der Union auf Ausweitung der Bannmeile um den Bundestag lehnte er als verfassungswidrig ab. Der Bundestag wird heute über die Gesetzentwürfe der Regierungskoalition und der Union beraten. Die Koalition will durch das Gesetz Kundgebungen etwa der NPD künftig leichter verbieten können. Dazu soll an besonderen Orten wie dem Holocaust-Mahnmal das Demonstrationsrecht eingeschränkt werden. Außerdem soll das Strafrecht verschärft werden, um Kundgebungen zu untersagen, bei denen die NS-Zeit verherrlicht oder verharmlost wird.
Wegen verfassungsrechtlicher Bedenken gegen den weit gefassten Begriff »Verharmlosung« hatten die Koalitionsfraktionen den entsprechenden Absatz aus dem Entwurf von Innenminister Otto Schily und Justizministerin Brigitte Zypries (beide SPD) zunächst gestrichen. Er soll mit einer veränderten Formulierung im Gesetzgebungsverfahren aber wieder eingefügt werden. Von einem Streit mit Schily und Zypries könne keine Rede sein.

Artikel vom 18.02.2005