München (ddp.vwd). Auch so genannte Ein-Euro-Jobber genießen gesetzlichen Unfallversicherungsschutz. Genauso wie übliche Beschäftigungsverhältnisse stehen diese Tätigkeiten und die Arbeitswege unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung, wie der Bayerische Gemeindeunfallversicherungsverband mitteilte. Nach einem Arbeitsunfall übernimmt die gesetzliche Unfallversicherung die Kosten der Heilbehandlung. Sie zahlt bei dauerhaften Spätfolgen auch eine Rente.