02.04.2005
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Das Gericht begründete in seinem Urteil vom 17. Februar die für Tierquälerei harte Verurteilung des 47-Jährigen vor allem mit dem »Angriff auf die psychische Verfassung« des 14 Jahre alten Mädchens, dem das Kaninchen gehört hatte.
Die Jugendliche war mit der Beziehung zwischen dem Mann und ihrer Mutter nicht einverstanden und lieferte daher immer wieder Anlass für Streit. Dabei deutete der Mann einmal an, das Kaninchen, das dem Mädchen viel bedeutete, zu töten, um der 14-Jährigen »eins auszuwischen«.
Artikel vom 02.04.2005