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Nebentätigkeiten melden


Bielefeld (MiS). Das neue Korruptionsbekämpfungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen, das am 1. März in Kraft tritt, schreibt vor, dass künftig auch alle Ratsmitglieder und Mitglieder von Bezirksvertretungen ihre Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und in den Gremien von Vereinen und Verbänden an Oberbürgermeister Eberhard David melden müssen. David wiederum ist verpflichtet, die Liste zu veröffentlichen.
»Wir werden die Mandatsträger schriftlich bitten, eine entsprechende Erklärung abzugeben«, sagte der OB gestern. Angaben zu den Einnahmen aus diesen Tätigkeiten müssen die Kommunalpolitiker allerdings nicht machen. David dagegen ist nach dem neuen Gesetz dem Rat Rechenschaft über solche Einkünfte schuldig. Für das Jahr 2003 hat er eine entsprechende Erklärung abgegeben (das WB berichtete).
Beim NRW-Innenministerium wird künftig eine Informationsstelle eingerichtet, in der alle Unternehmen aufgelistet sind, die in der Vergangenheit bei der Vergabe öffentlicher Aufträge in Korruptionsfälle verwickelt waren. Bei Auftragsvergaben von 200 000 Euro an ist die Stadt verpflichtet, bei der Informationsstelle nachzufragen, ob der ausgewählte Auftragnehmer bereits aufgefallen ist. Auf diese Weise soll mehr Transparenz geschaffen werden.

Artikel vom 16.02.2005