Berlin (dpa). Die rot-grüne Koalition hat sich auf ein neues Pressefusionsrecht geeinigt. Die Novelle wird nun dem Bundestag zur zweiten Lesung vorgelegt. Dem Kompromiss zufolge prüft in Zukunft das Kartellamt Kooperationen zwischen Zeitungen. Dabei müssen die Redaktionen getrennt bleiben. Eine Kooperation bei Anzeigen, Vertrieb und Druck ist, wenn sie die den Wettbewerb einschränkt, nur mit Genehmigung der Kartellwächter möglich.