Karlsruhe (dpa). Die 2004 eingeführte Pflicht der Städte und Gemeinden zur Erhebung von Gewerbesteuer steht auf der Kippe. Zwar hat das Bundesverfassungsgericht den Eilantrag einer Gemeinde gegen den Mindesthebesatz von 200 Prozent abgewiesen. Das Gericht bezeichnete es allerdings als offen, ob die Vorgaben des Bundes für die Gemeindesteuer gegen das Recht der kommunalen Selbstverwaltung verstoßen. Dies müsse nun im Hauptsacheverfahren geklärt werden.