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EU-Verfassung im Bundesrat

Berufsbildung und Bundeswehreinsätze neu geregelt


Berlin (dpa). Im Bundesrat hat am Freitag das parlamentarische Verfahren zur Ratifizierung der EU-Verfassung begonnen. Sie soll nach dem Willen aller Beteiligten bis zum Sommer verabschiedet werden. Die unionsregierten Länder verlangten mehr Mitspracherechte des Bundesrates bei zentralen EU-Entscheidungen. Der Bund signalisierte Gesprächsbereitschaft. Der baden-württembergische Ministerpräsident Erwin Teufel erklärte, der Verfassungsentwurf sei »ein wesentlicher Schritt nach vorne«. Der Vertrag müsse aber nicht nur zügig ratifiziert werden. Jedes Bundesland müsse ein Klagerecht haben für den Fall, dass die EU ihre Kompetenzen überschreite, forderte der CDU-Politiker. Durch schnelle Verabschiedung der Verfassung könnten die Ratifizierungschancen auch an anderer Stelle steigen, sagte der rheinland-pfälzische Regierungschef Kurt Beck (SPD).
Diese Gesetze treten nach den Bundesrat-Beschlüssen in Kraft:
Aufenhaltsrecht: Flüchtlinge, die länger als drei Jahre legal in Deutschland leben, dürfen nicht automatisch noch länger bleiben.
Bundeswehreinsätze: Die Regierung muss bei kleineren Auslandseinsätzen der Bundeswehr künftig nicht mehr die Zustimmung des ganzen Bundestags einholen. Damit wird der Handlungsspielraum der Regierung bei Auslandseinsätzen der Bundeswehr erweitert. Gleichzeitig bekommt der Bundestag das Recht, Soldaten aus Einsätzen zurückzuholen.
Berufsbildung: Die Berufsausbildung wird an die veränderten Anforderungen der Arbeitswelt angepasst. Jugendliche können künftig einen Gesellenbrief auch dann erwerben, wenn sie einen Beruf nicht im Betrieb, sondern an der Berufsschule erlernt haben. Praktisch begabte Lehrlinge können nach zwei Jahren in einen Beruf wechseln.

Artikel vom 19.02.2005