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Jetzt noch Hecke schneiden

1. März greift der gesetzliche Vogelschutz


Bielefeld (WB). In der Zeit vom 1. März bis 30. September dürfen Hecken, Büsche und Röhricht nicht abgeschnitten, gerodet oder zerstört werden. Ausgenommen sind schonende Form- und Pflegeschnitte. Bei genehmigten Baumaßnahmen darf ebenfalls eingegriffen werden, sofern dabei nicht dort lebende, geschützte Tierarten getötet werden. Hierauf weist das Umweltamt der Stadt Bielefeld hin.
Denn: Noch vor Frühlingsanfang schauen sich die heimischen Vögel bereits nach geeigneten Nistmöglichkeiten um. Dabei sind Hecken und Büsche, die sehr bald einen dichten Sichtschutz bieten, besonders begehrt. Nach den Erfahrungen des Umweltamtes wissen viele Gartenbesitzer nicht genau, welche Schutzbestimmungen und Bußgeldvorschriften landesweit zu beachten sind.
Das Umweltamt rät Hobbygärtnern, die Gehölze noch im Februar zu schneiden. Schon in Kürze können sie dann unter anderem Amsel, Rotkehlchen, Zaunkönig und Buchfink beim Nisten beobachten. Weitere Tipps und Informationen gibt es auch auf der Internetseite.
www.bielefeld.de

Artikel vom 15.02.2005