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ALG-II-Angleichung im Sommer möglich


Halle (AP). Im Frühsommer wird über eine Angleichung der Arbeitslosengeld-II-Zahlungen in Ost und West entschieden. Dann liegt der aktuelle Warenkorb vor, der über die Lebenshaltungskosten Auskunft gibt. »Sollte sich herausstellen, dass Ost und West mittlerweile auf gleichem Niveau liegen, dann entfällt die Rechtfertigung für unterschiedliche Sätze«, sagte der Bielefelder SPD-Angeordnete Rainer Wend.

Artikel vom 15.02.2005