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Union und FDP weiten Klage aus


Berlin (ddp). Die Fraktionen von CDU/CSU und FDP haben ihre beim Bundesverfassungsgericht anhängige Normenkontrollklage gegen den Bundeshaushalt 2004 auf den Nachtragshaushalt 2004 ausgeweitet. Auch der Nachtragshaushalt verstoße gegen das Grundgesetz. Rot-Grün betreibe eine »Politik des fortgesetzten Verfassungsbruchs«. Es lägen mehrere Verstöße gegen das Grundgesetz vor. So sei Artikel 110 verletzt, da der Nachtrag viel zu spät Bundestag und Bundesrat zur Prüfung vorgelegt worden sei. Der Nachtrag hätte spätestens nach der Steuerschätzung im Mai vorgelegt werden müssen.

Artikel vom 15.02.2005