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Versammlungsrecht

Gesetz muss gerichtsfest sein


Erst wurde ein überstürzt formulierter Ministerentwurf präsentiert, dann kassierten ihn die Fraktionen von SPD und Grünen prompt wieder ein: Es war ein Trauerspiel, das die rot-grüne Koalition mit ihren ersten Entwürfen zu einer Verschärfung des Versammlungsrechts aufführte. Nun aber scheint sich endlich die Erkenntnis durchzusetzen, dass ein eilig zusammengezimmertes Gesetz gegen die Stimmen der Opposition eine verheerende Wirkung in der Öffentlichkeit hinterlassen hätte. Die NPD hätte jubeln dürfen über die Zerstrittenheit der Demokraten.
Schon deshalb war allein der Ton in der Bundestagsdebatte zum Versammlungsrecht am Freitag wohltuend. Es wurde offenbar, dass der Kampf gegen Neonazis zu wichtig ist, um daraus parteipolitisches Kapital zu schlagen. Alle Äußerungen lassen darauf schließen, dass die Fraktionen jetzt ernsthaft darauf setzen, gemeinsam eine gerichtsfeste Regelung zu finden, um den Mob am 8. Mai am Marsch durch das Brandenburger Tor zu hindern.
Eine erneute Blamage vor Gericht dürfen sich die demokratischen Parteien nach den peinlichen V-Mann-Enthüllungen im Zuge des gescheiterten NPD-Verbotsantrages vor dem Bundesverfassungsgericht nicht noch einmal leisten.
Über eines sollten sich alle Beteiligten allerdings im klaren sein. Nur mit verschärften Gesetzen lässt sich Rechtsextremismus in Deutschland nicht wirksam bekämpfen. Friedhelm Peiter

Artikel vom 19.02.2005