Köln (dpa). Im Streit zwischen ARD-Entertainer Harald Schmidt und einem früheren Geschäftspartner ist gestern vor dem Kölner Landgericht eine gütliche Einigung zunächst gescheitert. In dem Verfahren wirft der Kläger Schmidt Vertragsverletzung vor und lehnte eine Vergleichszahlung von 10 000 Euro ab. Außerdem verlangt er von Bonito 459 000 Euro Schadenersatz. Sowohl Bonito als auch das Management von Schmidt wollten sich nicht äußern.