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Schüsse auf Frau nur durch ein »Versehen«

Gebürtiger Türke vor dem Schwurgericht


Bielefeld (uko). Weil er drei Schüsse auf eine polnische Prostituierte abgefeuert hat, muss sich ein gebürtiger Türke wegen versuchten Totschlags vor dem Schwurgericht verantworten. Grund für den blutigen Anschlag soll ein Streit um den Dirnenlohn gewesen sein. In der Nacht zum 19. September 2004 hatte der 55-jährige Ibrahim Y. das Detmolder Bordell »Oase« besucht. Nachdem er die Bar zunächst verlassen hatte, kehrte er gegen 4 Uhr zurück. Eine halbe Stunde später verließ er gemeinsam mit zwei Prostituierten das Bordell. Mit einem Taxi fuhr das Trio zur Wohnung des Mannes Auf dem Niederen Esch in Bielefeld. Zuvor war sich Ibrahim Y. mit den Damen handelseinig geworden: 240 Euro zahlte der Sozialhilfeempfänger für die einstündigen Leistungen der Frauen. In dieser Zeit leerten die Damen und der Mann lediglich eine Flasche Rotwein, so dass es zu weiteren Preisverhandlungen kam. Im Verlauf dieser Absprachen geriet Y. mit den Prostituierten so sehr in Streit, dass er eine Pistole zog und dreimal auf die Polin Sabina G. schoss. Die Frau brach blutüberströmt zusammen. Die Projektile hatten sie in den Magen sowie in Dünn- und Dickdarm getroffen. Ihre Kollegin verließ in Panik die Wohnung, fuhr mit einem Taxi zurück nach Detmold und alarmierte erst von dort die Polizei. Ibrahim Y. hingegen verließ die Wohnung, um die Waffe zu entsorgen. Die schwerverletzte Prostituierte schleppte sich auf die Straße, wo sie von einem Passanten gefunden wurde. Durch eine Notperation konnte das Leben der Frau gerettet werden. Staatsanwalt Christoph Mackel hat den Sozialhilfeempfänger nun des versuchten Totschlags angeklagt. Der Mann hat angegeben, nicht in Tötungsabsicht gehandelt zu haben. Die Pistole sei einfach »losgeplatzt«.

Artikel vom 15.02.2005