15.02.2005 Artikelansicht
Ausschnitt Zeitungsausschnitt
Drucken Drucken

 

Kein Anspruch auf Wettgewinn

Prozess um knapp 10 000 Euro verloren - Wettbüro erklärte sich für illegal

Von Jens Heinze
Bielefeld (WB). Wetten ist Glückssache. Eine gehörige Portion Glück braucht man auch, wenn man seinen Wettgewinn kassieren will. Nebojsa Aligrudic (34) hat einmal Glück und einmal Pech gehabt: Der Bielefelder gewann erst knapp 10 000 Euro und verlor dann den Prozess vorm Landgericht um sein nicht gezahltes Geld.

Was der Bielefelder, stellvertretender Abteilungsleiter bei einem Süßwarenhersteller im benachbarten Halle, und sein Anwalt Dr. Detlev Binder erlebt haben, das trägt fast schon skurrile Züge. Um nach einer gewonnenen Fußballwette - zehn Liga- und Länderspiele waren zu tippen - an Aligrudic nicht zahlen zu müssen, hatte sich die in Dortmund ansässige Zentrale eines Wettbüros am Rande der Bielefelder Innenstadt kurzerhand für »illegal« erklärt.
Als der 34-Jährige seinen Wetteinsatz von 260 Euro zahlte und für den Zehner-Tipp eine ordentliche Quittung erhielt, habe man für das Wettgeschäft nur »Hilfsdienste« geleistet, lautete die Argumentation. Und überhaupt - über eine staatliche Erlaubnis für das Glücksspiel verfüge man natürlich auch nicht. Fazit: Wer »illegal« wettet und gewinnt, der hat, weil es ja ungesetzlich ist, auch keinen Anspruch auf seinen Gewinn.
»Da versteht der normale Mensch die Welt nicht mehr«, sagt der Bielefelder Rechtsanwalt Dr. Detlev Binder. Er hat mit seinem Mandanten Nebojsa Aligrudic geklagt und vor dem zuständigen Landgericht Dortmund verloren. 3453 Euro Prozesskosten, mehr als ein Drittel des erhofften Fußballwetten-Gewinns, hat den in Montenegro geborenen 34-Jährigen sein Rechtsstreit um die knapp 10 000 Euro letztlich gekostet.
Die 4. Zivilkammer des Landgerichtes Dortmund sprach Aligrudic lediglich seinen Wetteinsatz von 260 Euro zu. Die Klage auf Auszahlung des Gewinns aus der Fußball-Kombiwette wurde abgewiesen. »Der Kläger hat keinen Anspruch auf Schadenersatz«, so das Urteil. Denn der Vertrag (über die Wette) sei nichtig. Zur Begründung verwies das Landgericht auf einen Beschluss des Oberverwaltungsgerichtes Münster von Mai 2004. Demnach verfüge das private Wettbüro nicht über die nach dem Sportwettengesetz NRW erforderliche Erlaubnis zum Glücksspiel.
Der Beschluss aus Münster ist vom Bundesverfassungsgericht inzwischen wieder gekippt worden, die Rechtslage in Sachen private Wettbüros gilt zur Zeit als ungeklärt. Doch das ist Nebojsa Aligrudic mittlerweile völlig egal. Obwohl es bei privaten Wettanbietern mehr zu gewinnen gibt, spielt er nur noch das staatliche Oddset. »Mein Fall«, sagt der 34-Jährige, »soll anderen eine Warnung sein.«

Artikel vom 15.02.2005