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Brunnen nicht schutzwürdig?


Zu dem geplanten »Umzug« des Merkurbrunnens auf den Bunnemannplatz schreibt ein Leser:

Die Bezirksvertretung Mitte hat in einem demokratischen Akt beschlossen, den Merkur-Brunnen auf den Bunnemannplatz umsetzen zu lassen, rechtlich o.k.
Es ist aber die Frage erlaubt, wer bezahlt dies und, warum kann man den ursprünglichen Standort nicht so belassen?
Der Vorsitzende des Umwelt- und Stadtentwicklungsausschusses spricht von »Populismus«, wenn eine Bürgergemeinschaft sich dagegen ausspricht - ihr gutes demokratisches Recht. Wäre es da nicht sinnvoller, wenn Herr Fortmeier den Bürgern an Hand von Fakten erneut verdeutlichen würde, warum es zwingend erforderlich ist, den Merkurbrunnen von seinem angestammten Platz zu entfernen und dafür einem anders gestalteten Brunnen Platz zu machen?
In diesem Zusammenhang stellt sich doch die Frage, wie geht die Stadt mit ihren Kunstwerken um? Sich diese nicht schutzwürdig, wie viele denkmalgeschützte Bürgerhäuser? Es sind doch bereits bedeutende Gebäude der Nachkriegszeit in dieser Stadt unter Schutz gestellt. Warum gilt dies nicht auch für den Merkurbrunnen, welcher Speziell für diesen »Marktplatz«, der Mitte des alten Bielefeld, entwickelt wurde, auch ein Erzeugnis und Beispiel dieser Nachkriegs-Epoche?
Kann mir das jemand nachvollziehbar und verständlich erklären?
JÜRGEN WEBERBielefeld

Artikel vom 14.02.2005