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Kontoabfrage
nicht geheim


Berlin (ddp.vwd). Bankkunden sollen nachträglich über Anfragen zu ihrem Kontenstand beziehungsweise zu Kontobewegungen informiert werden, die ab 1. April im Rahmen des Gesetzes zur Förderung der Steuerehrlichkeit möglich sein werden. Eine entsprechende Verwaltungsanordnung sei vom Bundesfinanzministerium (BMF) auf den Weg gebracht worden, sagte der Sprecher von Bundesfinanzminister Hans Eichel (SPD) am Freitag in Berlin. »Jemand, dessen Konto abgefragt wurde, wird dann auch im nachhinein darüber informiert«, erklärte der Sprecher. Wie dies erfolgen solle, werde jetzt in einer Abstimmung mit den Ländern konkretisiert. Der stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Joachim Poß sagte in Berlin, die Neuregelung habe »mit Konten-Schnüffelei rein gar nichts zu tun«.

Artikel vom 12.02.2005