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Durchsuchung
beim Narkosearzt

Sachverständiger prüft Unterlagen

Von Ernst-Wilhelm Pape
Herford/Detmold(WB). Razzia in der Praxis: Die Staatsanwaltschaft Detmold hat in Herfrod die Behandlungsräume eines 50-jährigen Narkosearztes aus Detmold durchsucht und Behandlungsprotokolle sowie weitere Krankenunterlagen beschlagnahmt.
Der Anästhesist soll eine Ampulle mit Betäubungsmittel mehrfach eingesetzt haben.

Dem Facharzt für Anästhesie wird fahrlässige Körperverletzung vorgeworfen. Er soll in einer Detmolder Praxis für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie verunreinigtes Narkosemittel eingesetzt haben. Das Betäubungsmittel war am 20. Dezember bei Routineeingriffen neun Patienten verabreicht worden. Obwohl der Hersteller aus hygienischen Gründen die einmalige Nutzung der Ampulle vorschreibe, habe der Arzt aus einer Ampulle zunächst drei Patienten versorgt, sagte Oberstaatsanwalt Diethard Höbrink dieser Zeitung. Dann sei die Ampulle mit einem anderen Narkosemittel aufgefüllt und bei weiteren sechs Patienten eingesetzt worden.
Ein 17-jähriger Patient wurde dabei lebensgefährlich mit Keimen infiziert. Er wurde vom Klinikum Lemgo in die Medizinische Hochschule Hannover verlegt. Hier wurde festgestellt, dass der einer Vergiftung ähnelnde Krankheitsverlauf vermutlich auf das verunreinigte Narkosemittel zurückzuführen sei. Der 17-Jährige befindet sich inzwischen in einer Reha-Klinik. Es bestehe die Hoffnung, dass der Patient vollständig geheilt werde, sagte Höbrink.
In der Praxis des Narkosearztes seien auch Ampullen aus der gleichen Charge sichergestellt worden, die am 20. Dezember benutzt wurden. Eine Untersuchung habe ergeben, dass diese unbenutzten Ampullen keimfrei waren, sagte Höbrink. Die Staatsanwaltschaft werde jetzt einen Sachverständigen der Ärztekammer Westfalen-Lippe mit der Prüfung der Krankenunterlagen sowie der Untersuchungsergebnisse aus Hannover beauftragen.
Wie berichtet, darf der Facharzt zunächst weiter praktizieren, da er Auflagen der Bezirksregierung, wie eine Hygiene-Fortbildung, erfüllt hat. Eine endgültige Entscheidung über den Entzug der Zulassung werde die Bezirksregierung nach Ende der strafrechtlichen Ermittlungen sowie eines möglichen Strafprozesses fällen, sagte ein Behördensprecher.

Artikel vom 12.02.2005