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Wie lang ist die Leitung?
Zu einem Neubau auf einem Gelände, das versorgungsmäßig noch nicht erschlossen ist, muss eine elektrische Leitung gelegt werden. Man entschließt sich zu einer Freileitung, und der Bauherr hat nachgemessen, dass die Entfernung von einer Anschlussstelle bis zu seinem Neubau genau 3,5 Kilometer beträgt. Die Baufirma berechnet aber eine deutlich größere Länge.
Wie konnte die Baufirma beweisen, dass sie im Recht war, obgleich die Entfernung zwischen Anschlussstelle und Neubau wirklich nicht mehr als 3,5 Kilometer betrug?

Artikel vom 05.03.2005