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Ex-Partner von
Schmidt klagt


Köln (dpa). »Lästermaul« Harald Schmidt muss in einem Zivilverfahren wegen angeblichen Vertragsbruchs heute vor dem Landgericht Köln erscheinen. Sein ehemaliger Geschäftspartner Thomas Schmidt (nicht verwandt) hat Klage erhoben, weil der Entertainer gegen einen Gesellschaftervertrag der Harald-Schmidt-Produktionsfirma »Bonito TV« verstoßen habe, an der Thomas Schmidt zu 20 Prozent beteiligt ist. »Bonito TV« hatte die Harald-Schmidt-Show für Sat1 produziert. Für die neue Harald-Schmidt-Show bei der ARD hat der Entertainer jedoch - ohne den Ex-Partner - eine »Harald Schmidt GmbH« gegründet. Thomas Schmidt fühlte sich damit widerrechtlich ausgebootet. Prozessbeobachter schließen für heute jedoch eine gütliche Einigung in Form eines Vergleichs nicht aus.

Artikel vom 14.02.2005