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Ballonunfall:
Soldaten vor
Militärrichter

Tragischer Kindestod

Von Christian Althoff
Detmold (WB). Für den tragischen Tod eines fünfjährigen Mädchens aus Detmold müssen sich am 11. Juli zwei Soldaten der Rheinarmee vor einem Militärgericht in Mönchengladbach verantworten.
Isobel (5) starb auf tragische Weise.
Im Juni 2003 hatten der britische Soldat Robert C. (40) aus Detmold, seine deutsche Frau Hannelore (40) und ihre Tochter Isobel (5) das Sommerfest der Rheinarmee in Mönchengladbach besucht. Plötzlich war ein gewaltiger Gewittersturm aufgezogen. Die 3000 Besucher flohen in die Festzelte. Dabei verfing sich Isobel mit einem Fuß im Seil eines Helium-Werbeballons, der an der Erde vertäut war. In diesem Moment riss der Sturm den Ballon los. Die Heliumhülle schoss mit dem schreienden Kind in den Himmel. Die Eltern mussten hilflos zusehen, wie der Ballon mit ihrer Tochter in den dunklen Wolken verschwand. Trotz des schlechten Wetters waren damals Hubschrauber aufgestiegen, um den Ballon zu verfolgen. Doch Isobel konnte nicht gerettet werden: 70 Kilometer vom Festplatz entfernt trieb der Ballon mit dem Mädchen gegen einen Hochspannungsmast. Anwohner fanden die Ballonhülle und das tote Kind auf einer Wiese.
Da es sich bei dem Opfer und möglichen Tatverdächtigen um Engländer handelt, hatten die Briten die Ermittlungen überommen. Nach Einholen mehrerer Gutachten ist nun Anklage gegen einen Gefreiten (32) und einen Hauptmann (34) erhoben worden. Sie sollen sich in einem öffentlichen Prozess wegen fahrlässiger Tötung und Verletzung von Dienstpflichten verantworten. Konkret wird ihnen vorgeworfen, den Ballon angesichts des aufziehenden Gewitters nicht richtig gesichert zu haben.
Isobel ist auf einem Friedhof in Detmold beigesetzt. Deshalb hat die Rheinarmee dem Wunsch des Vaters entsprochen, ihn nicht nach England zurückzuversetzen.

Artikel vom 12.02.2005