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Justizposse um die Schweinepest


Delbrück/Minden (WB/hh). Das Schweinepestdrama um den Delbrücker Tierarzt Dr. Karl-Heinz Schmack entwickelt sich zur Justizposse.
Das Land Nordrhein-Westfalen macht den 54-Jährigen für die Verbreitung der Schweinepest 1997 im Kreis Paderborn verantwortlich und hatte ihm deshalb 1999 die Approbation entzogen. Schmack praktiziert nach einem Vergleich vor dem Verwaltungsgericht Minden seit vier Jahren mit befristeten Arbeitserlaubnissen.
Für die Wiedererteilung ist - so hat sich jetzt herausgestellt - Minden aber gar nicht zuständig. Obwohl NRW die Approbation entzogen hat, kann sie ihm nur jene Landesregierung zurückgeben, die sie ursprünglich ausgestellt hat. Und das ist, weil Schmack in Gießen studiert hat, in diesem Fall Hessen. Das sei eine juristische Besonderheit bei Tierärzten, die man im ersten Verfahren übersehen habe, erklärte am Freitag der Mindener Verwaltungsgerichtssprecher Rolf-Lutz Weidemann.
Offen ist zurzeit auch noch Schmacks Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof gegen das Urteil des Oberlandesgerichts Hamm. Dieses hatte ihn Ende 2003 als angeblichen Mitverursacher der Schweinepest zu 1,3 Millionen Euro Schadenersatz verurteil. Der Tierseuche waren seinerzeit rund 58 000 Schweine zum Opfer gefallen.

Artikel vom 12.02.2005