12.02.2005 Artikelansicht
Ausschnitt Zeitungsausschnitt
Drucken Drucken

 

»Plastinator« siegt vor Gericht


Hamburg/Heidelberg (ddp). Der Plastinator Gunther von Hagens ist anderthalb Jahre nach einer Ausstellung seiner Exponate auf Hamburger Straßen vom Vorwurf der »Belästigung der Allgemeinheit« freigesprochen worden. Das Amtsgericht der Hansestadt habe damit die rechtliche Grundlage für eine Rückkehr der Ausstellung »Körperwelten« nach Deutschland geschaffen, sagte von Hagens am Freitag in Heidelberg.
Mit der Gerichtsentscheidung sei Vorwürfen der Boden entzogen, seine Ausstellung verletze die Menschenwürde. Das Gericht habe festgestellt, dass es sich bei den Plastinaten nicht um Leichen handele, sondern um künstliche Gebilde, die auf der Basis eines menschlichen Körpers entstanden sind, sagte von Hagens. Es fehle jede Individualisierbarkeit, so dass der Verstorbene im Plastinat nicht mehr erkennbar sei.
Während die Ausstellung im Oktober 2003 in Hamburg gastierte, hatte von Hagens nachts Plastinate an öffentlichen Plätzen der Hansestadt ausgestellt, darunter auf der Rotlichtmeile Herbertstraße. Das Ordnungsamt der Stadt Hamburg empfand dies als »grob ungehörige Handlung« und verhängte einen Bußgeldbescheid über 1000 Euro. Dagegen zog der Plastinator vor Gericht.
Seine Ausstellung »Körperwelten« ist derzeit im Museum of Science and Industry in Chicago (USA) zu sehen.

Artikel vom 12.02.2005