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Sportlehrer zahlt das »Gürtel-Geld« zurück

Eltern und Taekwondo-Schule schließen Vergleich

Von Jens Heinze
Bielefeld (WB). Der Inhaber einer Bielefelder Taekwondo-Schule zahlt den Eltern einer seiner ehemaligen Kampfsport-Schülerinnen 2000 Euro »Gürtel-Geld« zurück. Außerdem verschwinden die in Korea, dem Heimatland des Taekwondo, gefertigten Kampfsporturkunden der Neunjährigen und die von zwei weiteren Kindern für immer in der Aktenkammer der Justiz. Grund: Die Echtheit dieser Papiere ist zwischen Eltern und Lehrer umstritten.

Zusätzlich zieht der Sportlehrer eine Gegenklage gegen die Eltern der Ex-Schülerin im Streitwert von 1345 Euro zurück. Auf diesen Vergleich einigten sich Freitag nach Monate langem Rechtsstreit die beiden Parteien vor dem Amtsgericht Bielefeld.
Die Eltern der neunjährigen Grundschülerin hatten den Kampfsportlehrer verklagt, weil er ihnen und anderen Betroffenen viel Geld für offenbar wertlose Urkunden abgenommen haben soll. Das bezahlten die Mütter und Väter an die Sportschule, damit ihre Sprößlinge so genannte Gürtelprüfungen im Taekwondo ablegen konnten. Im Fall der neunjährigen Schülerin waren alleine 2150 Euro »Gürtel-Geld« fällig.
Nur - Prüfungen und Urkunden sollen außer in der Schule selbst nichts wert gewesen sein. Beim ersten Verhandlungstermin im Rahmen des Zivilverfahrens vor dem Amtsgericht hatte Ende vergangenen Jahres ein Sachverständiger über das nicht ganz einfache Regelwerk des Taekwondo ausgesagt. Das Fazit des Experten: Der Bielefelder Sportlehrer sei nur Träger des 4. Dan und nach den Richtlinien gar nicht berechtigt, Gürtelprüfungen abzunehmen. Urkunden, wie sie in der Bielefelder Schule ausgegeben worden seien, müssten nach internationalem Regelrecht noch einmal mit einer Nachprüfung belegt werden.
Der beklagte Lehrer, der seine Nicht-Eignung zur Gürtelprüfung heftig bestritten hatte, lenkte am vergangenen Freitag vor Gericht dann doch noch in den Vergleich mit den klagenden Eltern ein. Der Ruf seiner Schule habe bereits gelitten, wirtschaftlicher Schaden sei entstanden, so die Begründung des Geschäftsmannes.
Mit vom Tisch ist mit dem geschlossenen Vergleich auch die Gegenklage des Lehrers gegen die Eltern der Neunjährigen. Dabei ging es um einen vorzeitig geplatzten Werbevertrag zwischen Sportschule und den Eltern der Neunjährigen. Mutter und Vater hatten sich zunächst bereit erklärt, ihr Privatauto mit dem Schriftzug der Schule bekleben zu lassen. Im Gegenzug musste weniger Trainingsgebühr gezahlt werden. Als der Streit um die Echtheit der Prüfungsurkunden allerdings eskalierte, entfernten die Eltern die Werbeaufkleber der Sportschule wieder von ihrem Auto.
Das Thema Taekwondo ist nun nicht für die Justiz, sondern auch für die klagenden Eltern und ihre Tochter erledigt. Wie die Mutter am Freitag vor Gericht erklärte, sei die Neunjährige von der Kampfsportschule so enttäuscht gewesen, dass sie nun ausschließlich Schwimmsport betreibe.

Artikel vom 12.02.2005