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Unfall war abgesprochen

Empfindliche Geldstrafe und Schadensersatz


Bielefeld (WB). Ein 34-Jähriger wurde jetzt zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen von je 15 Euro verurteilt, weil es das Amtsgericht für erwiesen hielt, dass er gemeinsam mit einem Komplizen einen Autounfall »abgesprochen« hatte.
Der Unfall ereignete sich in der Nacht vom 13. auf den 14. Mai im Einmündungsbereich Dornberger Straße/Twellbachtal. Daran waren ein VW Polo des 34-Jährigen und der Audi S 3 seines mutmaßlichen 27-jährigen Komplizen, der bereits in 14 ähnlich gelagerten Fällen auffällig geworden war, beteiligt. Der Gesamtschaden betrug 13 000 Euro.
Die polizeilichen Ermittlungen erhärteten schließlich den anfänglichen Verdacht, dass es sich bei dem Zusammenstoß um einen inszenierten Versicherungsbetrug handelte. Die Polizei legte vor Gericht dar, dass sich die beiden Unfallgegner bereits vor dem Unfall kannten und unmittelbar davor auch noch miteinander telefoniert hatten.
Der Verurteilte muss nicht nur die Geldstrafe zahlen. Auch die geschädigte Versicherung wird die gezahlten Beträge aus der Vollkaskoversicherung zurückfordern. Darüber hinaus haftet er auch für bereits ausgeglichene Schäden der Versicherung des Unfallgegners und alle damit verbundenen Kosten.

Artikel vom 11.02.2005