Essen (dpa). Im Prozess eines zuckerkranken Richters (48) gegen Coca-Cola hat das Essener Landgericht gestern signalisiert, dass die Schmerzensgeldklage möglicherweise keine Aussichten auf Erfolg hat. Die Gefahren eines übermäßigen Cola-Konsums seien weitgehend bekannt, hieß es in einer vorläufigen Würdigung. Deshalb liege es in der Eigenverantwortung des Verbrauchers, den Genuss zu regulieren.