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Van Gogh bleibt
bei Liz Taylor

Ansprüche jüdischer Erben verjährt

Los Angeles (dpa). Hollywoodstar Elizabeth Taylor (72) darf ein wertvolles Van-Gogh-Gemälde, das sie in den 60er Jahren erworben hatte, behalten.
Liz Taylor 1990 mit ihrem auf inzwischen 15 Millionen Dollar geschätzten van Gogh. Foto: AP

Ein Bundesrichter in Kalifornien habe die Besitzansprüche von Erben einer vor dem Nazi-Regime geflohenen jüdischen Frau jetzt zurückgewiesen, berichtete gestern der Internetdienst »E!Online«. Nach kalifornischem Recht seien ihre Ansprüche verjährt, befand Richter Gary Klausner. Sie hätten innerhalb von drei Jahren nach Verlust ihres Eigentums die Klage einreichen müssen.
Die in Südafrika und Kanada lebenden vier Nachfahren der Frau hatten Taylor im vergangenen Oktober auf die Herausgabe des Bildes verklagt. Die Schauspielerin habe beim Erwerb des Bildes fahrlässig missachtet, dass die Berlinerin Margarete Mauthner das 1889 entstandene Gemälde nur unter dem Druck der Nazis verkauft hatte, hieß es in der Klageschrift. Mauthner flüchtete mit ihrer Familie vor Kriegsausbruch nach Südafrika.
Im Mai 2004 hatte die Schauspielerin ihrerseits bei einem kalifornischen Gericht beantragt, als rechtmäßige Eigentümerin bestätigt zu werden, um sich vor den Ansprüchen der Erben Mauthners zu schützen. Sie gab damals zu Protokoll, dass sie 1963 das Bild in London bei Sotheby's für etwa 257 000 Dollar ersteigert habe. Die Ansprüche der Erben wies sie als »grundlos« zurück.
Das Bild, das Taylor in ihrem Haus im kalifornischen Bel Air aufbewahren soll, wird heute auf einen Wert von 15 Millionen Dollar geschätzt. Es zeigt das Hospiz und die Kapelle in dem französischen Ort Saint-Rémy, wo van Gogh (1853-1890) ein Jahr vor seinem Tod lebte.

Artikel vom 10.02.2005