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Versammlungsrecht
soll verschärft werden

Schily und Zypries kündigen Änderungen an


Berlin (dpa). Mit Blick auf den 60. Jahrestag des Kriegsendes wollen Innen- und Justizministerium kurzfristig das Versammlungs- und Strafrecht verschärfen. Das teilten Bundesinnenminister Otto Schily und Justizministerin Brigitte Zypries (beide SPD) am Freitag in Berlin mit. Beide Veränderungen richten sich kurzfristig gegen angekündige Demonstrationen von Rechtsextremisten am 8. Mai in Berlin.
Das Versammlungsrecht soll so verändert werden, dass rechtsextremistische Versammlungen vor Gedenkstätten in Erinnerung an die NS-Gewaltverbrechen verboten werden können. Dies würde auf jeden Fall auch für das neue Holocaust-Mahnmal in Erinnerung an die ermordeten Juden in Europa im Zentrum Berlins gelten. Zugleich soll der Straftatbestand der Volksverhetzung ausdrücklich auch auf die Verherrlichung und Verharmlosung der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft erweitert werden.
Schily verwies auf zunehmende »provozierende rechtsextremistische Aufmärsche« vor ehemaligen Orten der NS-Herrschaft. Zypries begründete die Verschärfung des Strafrechts mit bestehenden Gesetzeslücken: »Rechtsextremisten dürfen nicht von Strafbarkeitslücken profitieren.« Die Eile des jetzigen Verfahrens begründete sie mit der internationalen Resonanz auf den 8. Mai: »Die Aufmerksamkeit der ganzen Welt ist dann auf Deutschland gerichtet.«
Der SPD-Vorsitzende Franz Müntefering sprach sich für schärfere Versammlungsverbote aus. Dadurch werde das Versammlungsrecht, »das ein hohes Gut ist bei uns in Deutschland, nicht in seiner Substanz getroffen«. Aber »es muss bestimmte Stellen geben, wo solche Versammlungen nicht möglich sind«, sagte der SPD-Chef mit Blick auf NPD-Veranstaltungen an zentralen Stellen mit Symbolgehalt. Er hoffe, »dass wir das schnell miteinander klären können«.

Artikel vom 12.02.2005