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2500 Euro Schmerzensgeld
für den Teamkollegen

Arminen-Fußballer reagierte mit Faustschlag

Bielefeld (uko). Eine tätliche Auseinandersetzung zwischen zwei Amateurspielern des DSC Arminia Bielefeld hat nun doch juristische Folgen: Ex-Kicker Metodiah M. wird seinem früheren Teamkollegen Fehmi I. 2500 Euro Schmerzensgeld zahlen müssen. Das hat das Landgericht Bielefeld entschieden.

Der Streit fand am 17. November 2000 im Schatten der Alm (heute: Schüco-Arena) auf dem Trainingsplatz statt. Nach einer verbalen Auseinandersetzung, die von Mitspielern der Bezirksliga-Mannschaft und Trainer Miron Tadic nicht mehr rechtzeitig geschlichtet werden konnte, soll Metodiah M. (31) sein Gegenüber mit einem Faustschlag traktiert haben.
Fehmi I. (28) gab später an, er habe »einen Blitz gesehen«. Auch während des Gangs in die Kabine sowie auf dem folgenden Heimweg in Richtung Oetkerhalle soll es zwischen den Streithähnen zu Provokationen gekommen sein.
Tatsache ist: Fehmi I. wurde noch an jenem Abend von einem Notarzt behandelt, und der Mediziner stellte neben offensichtlichen Schwellungen an der Kieferhöhle Frakturen des Orbitalbodens, der Kieferhöhlenwand und des Jochbeins fest. Unter Narkose wurden die Knochenverletzungen gerichtet. Befürchtungen, das Augenlicht sei beeinträchtigt, erwiesen sich als grundlos.
Mit einer Klage forderte I. 7500 Euro Schmerzensgeld. Zwischenzeitlich kam der Fall als Strafsache zum Amtsgericht. Dort wurde Metodiah M. indes wegen erwiesener Unschuld freigesprochen. Die 2. Zivilkammer des Landgerichts ließ nun erneut eine komplette Zeugenmannschaft antreten und kam danach zu folgendem Schluss: Zweifellos habe Metodiah M. seinem Kontrahenten einen Faustschlag (mit den oben beschriebenen Folgen) verpasst. Weitere und spätere Auseinandersetzungen jedoch seien nicht zu beweisen. Dazu stellten die Richter eine »verletzungsbedingte Desorientierung« des Fehmi I. fest, der sich wohl deshalb nicht mehr richtig habe erinnern können.
Dem Faustschlag vorausgegangen seien jedoch Provokationen, wobei sich auch der Spieler I. nicht zurückgehalten habe. Er habe Metodiah M. als »Hurensohn« betitelt und schlimme Sachen über die Behandlung von dessen Mutter gesagt. Metodiah M. hingegen hatte mit den Worten gekontert, I. solle »lieber eine Maurerausbildung machen, statt Fußball zu spielen«. Folgerung der Zivilkammer: M. wird für seine Berufsempfehlung und den anschließenden Faustschlag 2500 Euro Schmerzensgeld zahlen müssen. Az: 2 O 452/02

Artikel vom 10.02.2005