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Sender schließt
Gewinner aus


München (dpa). Ein Fernsehsender darf Zuschauer von Gewinnspielen ausschließen. Das hat das Münchner Landgericht entschieden. Der Kläger hatte innerhalb eines halben Jahres bei TV-Spielen mehr als 20 000 Euro gewonnen. Gegen seinen daraufhin erfolgten Ausschluss von den TV-Spielen hatte der Mann geklagt. Der Ausschluss häufiger Gewinner diene auch der Funktionsfähigkeit des Spielekonzepts, urteilten die Richter. Vor allem bei erfolglos teilnehmenden Anrufern führe die erfolgreiche Teilnahme einzelner Personen zu der Vermutung von Manipulationen oder einem Mangel an Chancengleichheit. Dies könne in der Konsequenz zu einem fühlbaren Teilnahmerückgang führen. Beklagt war der Privatsender Neun live. Az.: 33 0 15954/04

Artikel vom 09.02.2005