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Usbeke hofft auf milderes Urteil

Verabredung zum Mord wird vor dem Landgericht verhandelt

Bielefeld (uko). Eine Serie von Schwerverbrechen wird dem Usbeken Albin E. zur Last gelegt: Wegen mehrfacher Raubüberfälle in Rahden, Hille und Hüllhorst sowie der Verabredung zum Mord in Bielefeld muss sich der 28-Jährige erneut vor dem Landgericht Bielefeld verantworten.

Eigentlich hatte das Schwurgericht schon im Februar 2004 den Schlussstrich unter dieses düstere Kapitel organisierter Gewalt durch Mitglieder der Russen-Mafia gezogen, der Bundesgerichtshof (BGH) mochte das Urteil jedoch nicht gutheißen. Nachdem die Bielefelder Richter E. zu zwölfeinhalb Jahren Haft verurteilt hatten, hoben die Bundesrichter den Spruch komplett auf, da einem Beweisantrag nicht nachgegangen war.
Albin E. und sein Komplize, der Litauer Andrius D. (33), hatten vom 15. Dezember 2002 bis zum 17. April 2003 zwei Sparkassen, eine Tankstelle und einen Aldi-Markt überfallen. Dabei erbeuteten die beiden Männer mit Waffengewalt insgesamt 27 000 Euro.
In der Zwischenzeit plante Albin E. nach Überzeugung von Staatsanwalt Franz-Josef Weber ein noch perfideres Verbrechen: Die in Bielefeld-Hillegossen wohnenden Betreiber eines russischen Restaurants sollten überfallen und um Bargeld von mehr als 100 000 Euro erpresst werden. Um Zeugen zu beseitigen, sollten der Mann, seine Ehefrau und das gemeinsame kleine Kind des Ehepaares ermordet werden. Die Liquidation sollte der Litauer D. ausführen. Er stellte sich jedoch der Polizei. Das Urteil des Bielefelder Schwurgerichts fiel am 3. Februar 2004 entsprechend hart aus: Albin E. wurde zu zwölfeinhalb Jahren Haft verurteilt. Sein Komplize Andrius D. kam mit siebeneinhalb Jahren davon.
Zum gestrigen Prozessauftakt vor der Jugendkammer des Landgerichts mochte der Usbeke keine Aussage machen. Kammervorsitzender Reinhard Kollmeyer wies vergeblich daraufhin, dass Angeklagte »mit einer geständigen Einlassung» für sich werben könnten. Kollmeyer ließ an der grundsätzlichen Situation des Mannes überhaupt keinen Zweifel: »Die Beweislage ist nicht gut.« - Der Prozess wird fortgesetzt.

Artikel vom 09.02.2005