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Immer mehr Miet-Preller

Haus & Grund beklagt dramatische Zunahme von Betrugsfällen

Von Ernst-Wilhelm Pape
Bielefeld (WB). Der Zentralverband des Haus- und Grundeigentümerverbandes warnt vor einer immer größer werdenden Zahl von Miettouristen. Es handelt sich um Betrüger, die über Monate ihre Miete schuldig bleiben oder über Nacht unbekannt verziehen.

Zurück bleibe häufig eine völlig verwüstete oder verwahrloste Wohnung, sagte der Geschäftsführer von Haus & Grund GmbH in Bielefeld, Jürgen Upmeyer, dieser Zeitung. Upmeyer schätzt, dass bereits drei bis fünf Prozent aller deutschen Mietverträge von den so genannten Mietnomaden eingegangen werden. In Ostwestfalen-Lippe habe es im vergangenen Jahr einen Zuwachs von 50 Prozent gegeben. Eine ähnliche Steigerung werde für dieses Jahr erwartet, sagte Upmeyer. Seit zwei Jahren gebe es das Phänomen der Miet-Preller. Mietnomaden seien bei Haus & Grund inzwischen der Hauptpunkt bei den Rechtsberatungen. Ferner gebe es erste Strafanzeigen wegen Betruges.
Die Mietnomaden seien von vornherein nicht gewillt, den vereinbarten Mietpreis zu zahlen - allenfalls nur für kurze Zeit. Räumungsklage und Auszug bei Nacht und Nebel seien bereits einkalkuliert. Danach werde die gleiche Masche bei andern Vermietern versucht.
Zehn Prozent der juristischen Auseinandersetzungen zwischen Vermietern und Mietern gingen inzwischen auf das Konto von Mietnomaden, Wohnungsverwahrlosung und Mietrückständen. Der Vermieter müsse mindestes ein Jahr einkalkulieren, bis er betrügerische Mieter aus der Wohnung herausgeklagt habe. Diese lange Zeit sei auf das einseitige Mietrecht zu Gunsten der Mieter zurückzuführen. Vor jedem Abschluss eines Mietvertrages sollte der Vermieter daher eine Bonitätsprüfung durchführen lassen.
Wenn Mieter zwei Monate ihre Miete nicht zahlen, kann fristlos gekündigt werden. Die Räumungsfrist betrage zwei bis drei Wochen. Zunächst habe der Mieter aber zwei Wochen Zeit, auf die Klage zu reagieren. Weitere zwei Wochen würden einer schriftlichen Erwiderung eingeräumt. Werde immer noch nicht reagiert, dauere es weitere zwei Monate, bis es zu einem ersten Gerichtstermin komme. Für das Urteil gingen weitere zwei bis drei Monate ins Land, da die Amtsgerichte überlastet seien.
Nach einem Urteil habe dann der Gerichtsvollzieher vier bis sechs Wochen Zeit, einen Räumungstermin anzuberaumen. Zuvor müsse der Vermieter aber einen Räumungskosten-Vorschuss von durchschnittlich 5000 Euro zahlen. Erst danach könne geräumt werden. In einigen Fällen müsse die Polizei angefordert werden, da Mieter mit Gewalt oder Selbsttötung drohten. Nach erfolgreicher Räumung seien Renovierungskosten von 10 000 Euro keine Seltenheit. Diese Verluste durch Mietbetrüger träfen am härtesten Vermieter, die durch die Immobilie ihre Altersvorsorge finanzieren wollten, sagte Upmeyer. Seite 4: Kommentar

Artikel vom 08.02.2005