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Rechtsanwalt wird
Honorarprofessor


Seit vielen Jahren ist Michael Terbille der Uni Bielefeld als Lehrbeauftragter verbunden - jetzt hat der Rechtsanwalt und Notar eine Stelle als Honorarprofessor an der Fakultät für Rechtswissenschaft erhalten. Nach der Begrüßung durch Dekan Detlef Kleindiek hielt Professor Fritz Jost die Laudatio; Terbille referierte über »Das Alles-oder-Nichts-Prinzip im künftigen Versicherungsrecht«. Der neue Honorarprofessor veröffentlicht in zahlreichen Zeitschriften und gibt das Handbuch für Versicherungsrecht heraus, dessen »Allgemeinen Teil« er verfasst hat.

Artikel vom 05.02.2005