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Ex-Polizeichef verklagt Land

Prozess um 6000 Euro Schmerzensgeld vertagt

Bielefeld/Dortmund (WB/uko). Der frühere Bielefelder Polizeipräsident Horst Kruse fordert vom Land Nordrhein-Westfalen 6000 Euro Schmerzensgeld. Durch eine Zivilklage vor dem Landgericht Dortmund erhofft sich Kruse vor allem Rehabilitierung.

Durch Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Münster im Zusammenhang mit der Drogenberatung Bielefelder war Kruse vor zwei Jahren der Prozess gemacht worden. Vorwurf: Strafvereitelung im Amt, weil der in den Ruhestand versetzte Bielefelder Chef-Polizist den Drogenhandel toleriert habe. Das Landgericht Bielefeld hatte das Verfahren gegen Kruse und zwei leitende Beamte im April 2003 eingestellt - zuvor hatte Kruse jedoch auf Drängen der Staatsanwaltschaft ein Schuldanerkenntnis abgegeben und dann 7500 Euro Geldbuße gezahlt.
Seine Zivilklage stützt Horst Kruse nun auf den Vorwurf, die Staatsanwaltschaft Münster habe seinerzeit »ohne ausreichenden Grund und noch lange, nachdem sich der Vorwurf als haltlos erwiesen habe, wegen der Verletzung eines Dienstgeheimnisses ermittelt«. Arnim Sabrowsky, Pressedezernent des Landgerichts Dortmund: »Die Ermittlungen zu den übrigen, letztlich angeklagten Delikten seien einseitig und nicht sachgerecht geführt worden.«
Kruse hatte zudem reklamiert, dass ein »Zwischenbericht« der Staatsanwaltschaft Münster über die Ermittlungen an Medien lanciert worden sei (das WESTFALEN-BLATT hatte ausführlich berichtet). Unter der vorverurteilenden Berichterstattung will Kruse erheblich gelitten haben. »Das war eine schlimme Zeit«, sagte er vor Gericht.
Die 8. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund hat gestern nach einer ersten Erörterung der Sache den Prozess vertagt. Nun soll am 18. März eine Entscheidung verkündet werden, ob es bereits ein Urteil über die Kruse-Klage gibt, oder ob weitere Beweise erhoben werden.

Artikel vom 05.02.2005