Minden (WB). Die Bahn AG muss die Verseuchung eines ihrer Grundstücke in Minden auf eigene Kosten untersuchen lassen und der Stadt das Gutachten zur Verfügung stellen. Das hat das Verwaltungsgericht Minden entschieden. Die Bahn hatte sich geweigert und argumentiert, die Verseuchung des Bodens etwa mit Öl gehe auf die Zeit vor 1938 zurück. Damals hatte die Reichsbahn die Fläche gekauft. Az.: 11 K 7572/03