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Osterfeuer: Anträge einreichen


Bielefeld (WB). Weil die Osterzeit nicht mehr fern ist, weist das Ordnungsamt darauf hin, dass wieder Anträge zum Abbrennen von öffentlichen Osterfeuern gestellt werden können. Um die Zahl nicht ausufern zu lassen, erhalten in Bielefeld nur solche Veranstalter eine Erlaubnis, die auf eine langjährige Tradition zur Pflege des Osterbrauches verweisen können.Der schriftliche Antrag ist von der verantwortlichen Person zu stellen und muss Angaben über Ort, Zeit und Dauer des Feuers beziehungsweise der Veranstaltung sowie eine Lageskizze enthalten. Der Antrag muss spätestens am Montag, 28. Februar, bei der zuständigen Stelle eingegangen sein. Zuständig in den Stadtbezirken Mitte, Schildesche und Stieghorst ist das Ordnungsamt, Ravensberger Park 5, 33607 Bielefeld, in den übrigen Bezirken das jeweilige Bezirksamt. Für die Erlaubnis ist eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 15 Euro zu entrichten.

Artikel vom 05.02.2005