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Gericht verurteilt
Kreissparkasse

Anleger falsch beraten - Berufung

Halle (WB/ab/ef). Der Kreissparkasse Halle droht wegen falscher Finanzberatung bei zwei Privatkunden eine Schadenersatzzahlung in sechsstelliger Höhe. Das Landgericht Bielefeld hat das Kreditinstitut jetzt in beiden Fällen verurteilt.

Beide Ehepaare legten stets großen Wert auf sichere Anlageformen. Ende 1999 machten ihnen die Berater der Kreissparkasse spekulativere Anlageformen wie Aktien schmackhaft - mit bösen Folgen.
So riet der Berater einem Ehepaar (59 und 60 Jahre) aus Werther, das 20 000 Mark anlegen wollte, Aktienfonds sowie Aktien zu kaufen.
Zwar hatten die Kunden von Wertpapiergeschäften keine Ahnung, doch weil sie der Kreissparkasse vertrauten, kauften sie Aktien und nahmen dafür sogar einen Kredit von 41 000 Mark auf. Anfang 2000 brach die Wertpapierbörse zusammen. Das Paar nahm weitere Kredite auf, um die Verluste auszugleichen. Am Ende hatten sie Kredite über 185 000 Mark abgeschlossen. Der gesamte Verlust ist nach Angaben des Opfers heute doppelt so hoch. »Ich habe mich gefühlt wie in einem Spielkasino«, erklärte der Mann.
Wegen fehlerhafter Beratung verklagte das Ehepaar die Kreissparkasse auf Zahlung von 120 000 Euro. Das Landgericht gab dem Ehepaar hinsichtlich des ersten Kredits (41 000 Mark plus 8000 Mark Zinsen) Recht. Die Richter urteilten: Die Kreissparkasse habe sich nicht »anlegergerecht« verhalten. Wieviel Geld das Ehepaar zurückerhält, ließ das Gericht offen. Ein weiteres Gutachten soll darüber Aufschluss geben.
Ähnlich erging es einem Ehepaar (70/64 Jahre) aus Halle, das auf Empfehlung der Kreissparkasse 130 000 Mark in Aktienfonds angelegt hatte. »Die Bank versprach uns eine neunprozentige Rendite. Am Ende war nur noch die Hälfte davon da.« Das Ehepaar bekam vor Gericht Recht. Der Streitwert beträgt 24 000 Euro.
Die Kreissparkasse, die sich zur Sache nicht äußern wollte, hat Berufung beim Oberlandesgericht Hamm (OLG) eingelegt. Nach dem Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) im so genannten Infomatec-Prozess vom 19.ÊJuli 2004 sind die Chancen auf Schadensersatz für geprellte Anleger gestiegen. Unternehmensvorstände müssen bei falschen Ad-hoc-Mitteilungen für den Schaden der Anleger haften.
AZÊIIÊZRÊ217/03, 218/03, 402/02

Artikel vom 04.02.2005