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Die »letzte Ruhe«
wird neu geregelt

Keine Bestattungsbezirke mehr - neue Begräbnisarten

Von Michael Schläger
Bielefeld (WB). Die »letzte Ruhe« wird in Bielefeld neu geregelt. Friederike Hennen, Leiterin der Friedhofsabteilung im städtischen Umweltbetrieb (UWB) stellte dem UWB-Werksausschuss jetzt den Entwurf der neuen Friedhofssatzung vor.

Wichtigste Neuregelung: Es wird künftig keine Bestattungsbezirke mehr geben. Die Wahl zwischen einem der 18 städtischen Friedhöfe wird freigestellt. Auch Nicht-Bielefelder können sich auf einem städtischen Friedhof beerdigen lassen. Ausnahmen: Auf den Alten Friedhöfen Brake und Sennestadt sollen keine neuen Nutzungsrechte vergeben werden.
Ausdrücklich vorgesehen sind auch neue Bestattungsformen wie Baumbestattungen an den Baumwurzeln. Zu diesem Zweck soll das Arboretum, die Anlage mit verschiedenen Baumarten auf dem Johannisfriedhof, reaktiviert werden. Hinzu kommen Aschestreu- und Aschegrabfelder, die anonyme Bestattungen ermöglichen. Auch Ausnahmen von der Sargpflicht soll es gaben, damit Bestattungen nach islamischem Brauch vorgenommen werden können.
Diese Ausnahme ist ausdrücklich im neuen Bestattungsgesetz des Landes vorgesehen, das bereits seit 2003 gilt. »Vorgekommen sind sie bisher aber nicht«, sagte Hennen.
Auf dem Alten Friedhof Brake und auf dem Alten Friedhof Sennestadt soll die Ruhezeit bei Erdbestattungen von 30 auf 20 Jahre verringert werden, um die geplante Schließung der Friedhöfe zu beschleunigen. Auf dem Sennefriedhof soll zudem das Nutzungsrecht an Wahlgrabstätten auf 40 Jahre beschränkt werden. Bislang können sie bis zu 100 Jahre lang belegt werden.
Erleichterungen gibt es auch bei der Grabmalgestaltung. So soll es gestattet werden, Grabsteine mit vergoldeten Buchstaben zu versehen und Lichtbilder der Verstorbenen anzubringen. Gesetzt wird auch auf Grabmalpatenschaften, um historisch wertvolle Grabanlagen zu erhalten.
Die neue Satzung soll die Friedhofsverwaltung in den Stand versetzen, Pflichtverletzungen bei der Grabpflege strenger zu verfolgen. Dafür sollen die Gestaltungsvorschriften auf einigen Friedhöfen behandelt werden.
Die Politiker im Werksausschuss des Umweltbetriebes behandelten die Satzung in erster Lesung. Es wird erwartet, dass bei den Beratungen in den Bezirksvertretungen eine Reihe von Änderungsvorschlägen kommt. Der Rat soll die neue Satzung spätestens im Mai verabschieden.

Artikel vom 04.02.2005