Düsseldorf (dpa). Ein halbes Jahr nach seinem Freispruch im Mannesmann-Prozess kämpft Ex-Konzernchef Klaus Esser um eine Entschädigung von 200000 Euro. Das Ermittlungsverfahren sei rechtswidrig gewesen. Die Presseauskünfte der Justiz, die im Vorwurf der Käuflichkeit gipfelten, hätten seine Persönlichkeitsrechte verletzt, führte Esser vor dem Düsseldorfer Oberlandesgericht aus. Das Geld will er im Fall eines Erfolgs wohltätigen Zwecken stiften. In erster Instanz hatte das Landgericht Esser 10000 Euro Schmerzensgeld zugesprochen.